Erster Kontakt:
Ist Ihr Interesse geweckt, dann können Sie mich gerne kontaktieren. Meine Kontaktdaten stehen Ihnen im Impressum zur Verfügung. Besichtigungstermine können jederzeit mit mir vereinbart werden.
Eingewöhnung:
Da es hier kein Rezept gibt, bedenken Sie bitte, dass Sie sich hinsichtlich der Eingewöhnung mindestens zwei Wochen vor Betreuungsbeginn Zeit nehmen, damit sich Ihr Kind in Ruhe an die neue Situation gewöhnen kann. Die Eingewöhnungszeit kann individuell variieren. Ich nehme mir in dieser Phase sehr viel Zeit für Sie und Ihr Kind und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Vertrag:
Ein Vertrag muss sein, zum einen als Sicherheit für die Erziehungsberechtigten aber auch als arbeitsrechtliche Absicherung für mich. Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Dem Vertrag entnehmen Sie die detaillierte Auflistung der Betreuungskosten und Zahlungsmodalitäten.
Betreuungszeiten:
Ich biete Betreuung von Montags bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr, sowie nach Vereinbarung.
Förderung:
Vom Jugendamt der Stadt Kerpen wurde eine Förderung für die Kinderbetreuung bei Tagesmüttern eingerichtet. Diese Förderung muss gesondert beim Jugendamt beantragt werden. Die Förderung beträgt zurzeit 5,00 € pro Betreuungsstunde. Bei der Beantragung der Förderung helfe ich Ihnen gerne.
Krankheit des Kindes:
Gerade Kleinkinder erkranken häufig. In diesem Fall muss das Kind zu Hause bleiben, um eine eventuelle Ansteckung zu vermeiden. erst wenn Ihr Kind einen Tag fieberfrei ist, darf es wieder in die Tagesbetreuung. Bei ansteckenden Kinderkrankheiten ist zudem ein vom Arzt ausgestelltes Attest über die Ansteckungsfreiheit des Kindes vorzulegen.